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Beraten

Verhandeln

Durchsetzen

Vetter Rechtsanwälte versteht sich als unabhängige Rechtsanwaltskanzlei an Ihrer Seite.
Unser Spezialgebiet ist das Bau- und Immobilienrecht.

Eine objektive Analyse steht am Anfang. Bei einem persönlichen Gespräch klären wir, welche Ziele für Sie erreichbar sind. Dafür geben wir Handlungs­ empfehlungen.

Die Lösung durch Verhandeln steht im Vordergrund. Dennoch: Man muss auch streiten können.

Rechtsgebiete

Baurecht // Architektenrecht

Zu unseren Mandanten zählen große, mittelständische und kleine Bauunternehmen, Bauträger, Generalunternehmer, Subunternehmer, Handwerker, Porjektsteuerer, Projektentwickler, Architekten, Ingenieure und Grundstücksverwalter. Sie vertrauen, viele schon seit Jahren, auf unsere Erfahrung und ausgewiesene Expertise im Baurecht.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind:

  • Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus Bauverträgen
  • Regulierung von Mangelansprüchen
  • Baubegleitende Tätigkeit, insbesondere in Verbindung mit Fragen der Bauzeit
  • Begleitung von Mandanten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Beratungen und Verfahren
  • Gestaltung und Optimierung von BGB- und VOB-Bauverträgen
  • Anspruchssicherung
  • Beratung und Vertretung bei Kauf bzw. Verkauf von Immobilien
Mietrecht // Pachtrecht

Wichtig sind auch unsere Begleitung von Vermietern und Mietern beim Abschluss oder der Beendigung von Miet- und Pachtverträgen, sowie der Geltendmachung von Miete oder Pacht.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Gestaltung und Optimierung von Miet- und Pachtverträgen
  • Durchsetzung von Miet- und Pachtforderungen
  • Regulierung von Mangelrechten
WEG-Recht

Wir vertreten WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: 

  • Durchsetzung von Forderungen und Ansprüchen der WEG
  • Beratung und Vertretung von WEG bei der Geltendmachung von Mangelansprüchen
Maklerrecht

Schon seit Jahren begleiten wir Makler.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen
  • Abwehr von Haftungsansprüchen
Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht sind wir befasst mit Fragen zum öffentlichen Baurecht.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Beratung und Vertretung von Städten und Gemeinden bei unterschiedlichen Fragestellungen
  • Gestaltung und Durchsetzung von städtebaulichen Verträgen
  • Prüfung von Bebauungsplänen

Kontakt

Vetter Rechtsanwälte

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Syrlinstraße 35, 89073 Ulm

Telefon 07 31 / 49 37 08-11
info@vetter-ulm.de