Urteil des BGH vom 15.10.2021 - V ZR 225/20
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss ihr baufälliges Parkhaus wieder instand setzten, auch wenn die Sanierungskosten den Verkehrswert übersteigen. Der BGH hat den Mehrheitsbeschluss einer WEG aufgehoben, der ein dauerhaftes Nutzungsverbot vorsah. Ein sanierungsstau sei nicht mit einer Zerstörung des Gebäudes gleichzusetzen, bei der die Pflicht zum Wiederaufbau ausgesetzt sein könnte.